Projektförderung
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Kleinprojektefonds in der Euroregion Elbe/Labe 2014 - 2020

 

Antragstellung im Online-Verfahren unter: eel.kpf-fmp.eu

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verfügbare Mittel Stand 06.12.20219:

377,939 EUR (D-Seite),

289.077 EUR (CZ-Seite)

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neue Anträge, 3 Monate vor Projektbeginn, mit sämtlichen Unterlagen sind spätestens

31. Januar 2020

einzureichen

(Zustellung des Online-Antrages sowie aller Unterlagen per Post)


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 Schulungstermin zum Abrechnungsverfahren in der Geschäftsstelle der Euroregion noch offen

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Gemeinsam zur Vielfalt, Toleranz

und viel mehr...

Im Rahmen des Kooperationsprogramms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik (INTERREG V A) gewähren die Euroregionen an der sächsisch-tschechischen Grenze nach Maßgabe des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes Förderungen für Kleinprojekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Der Kleinprojektefonds zielt insbesondere auf die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen, den so genannten people-to-people-Projekten ab und soll die grenzübergreifenden Kooperationen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weiter intensivieren.

 

Was ist förderfähig: 

 
  • Organisation und Durchführung von Seminaren, Konferenzen und Informationsveranstaltungen
  • Organisation und Durchführung von Begegnungen, Erfahrungs-austauschen, Darbietungen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen
  • Gruppenaustausche, insbesondere Austausch von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen, Bildungs-maßnahmen inkl. Sprachmodule zur Erhöhung von Sprachkompetenzen
  • Projekte der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für das Gebiet, Erstellen von mehrsprachigen Publikationen und Informationsmaterialien (mindestens in Deutsch und Tschechisch)
  • Erstellen von Analysen zur Vorbereitung von Projekten im Rahmen des Kooperationsprogramm
  • Entwicklung von Informations- und Kommunikations-systemen für den gemeinsamen Grenzraum

...und was nicht:

  • reine Sprachkurse
  • einsprachige Publikationen
  • parteipolotische Aktivitäten

Zuwendungsempfänger in Sachsen: 

      …und in Tschechien: 

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Kommunale Gebietskörperschaften, deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse
  • Sozialpartnerorganisationen, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und finanzielle Haftung zu übernehmen, z. B. DGB (Artikel 131 der EU-Haushaltsordnung)
  • Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung sowie durch sie errichtete und gegründete Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Wirtschafts- und Berufsverbände, Kammern
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit
  • weitere Organisationen siehe Umsetzungsdokument KPF – Anlage 1

Fördersatz

Die Höhe der Förderung beträgt max. 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro aus EFRE-Mitteln. Der Eigenanteil beträgt mindestens 15 % an den förderfähigen Gesamtausgaben.

Bei wiederholten Antragstellung wird der Fördersatz um mindestens 10 % gekürzt.

Förderkriterien:

  • gemeinsame Planung des Projektes
  • gemeinsame Durchführung des Projektes
  • gemeinsames Personal für die Planung und Umsetzung des Projektes

Fördergrenzen

Die Gesamtausgaben für ein Kleinprojekt dürfen 30.000 Euro nicht überschreiten. Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben geringer als 3.000 Euro für deutsche Begünstigte und 1.500 Euro für tschechische Begünstigte sind, werden nicht berücksichtigt.



 

   

Ansprechspartenr für deutsche Antragsteller: 

für tschechische Antragsteller: 

Viera Richter
Projektmanagerin Kleinprojektefonds
Tel.: +49 351 - 482 878 15
E-Mail: richter(at)elbelabe.eu

Hana Kosourová
Projektmanagerin Kleinprojektefonds
Tel.: +49 351 - 482 878 16
E-Mail: kosourova(at)elbelabe.eu

Milada Heinzlová
Projektkoordinatorin KPF
Tel.: +420 411 198 002
mail: milada.heinzlova(at)euroregion-elbe-labe.eu
 
Mgr. Jana Rožánková
Finanzbeauftragte KPF
Tel.: +420 411 198 002
mail: jana.rozankova(at)euroregion-elbe-labe.eu

 

Aktuelle Einreichungstermine - Sitzungen des Lokalen Lenkungsausschusses - Schulung der SAB für erfolgreiche Antragsteller

Projektanträge können laufend eingereicht werden, jedoch mindestens 3 Monate vor Projektbeginn. Eine Konsultation mit dem KPF-Sekretariat wird empfohlen.

 

 

Deadline für Anträge:

Registrierung (vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich) spätestens am:

Förderentscheidung am:

Schulung zur Abrechnung durch SAB am:

31.01.2020

02.03.2020

20.03.2020

 

01.05.2020

01.06.2020

19.06.2020

 

24.07.2020

24.08.2020

11.09.2020

 

09.10.2020

09.11.2020

27.11.2020

 

                           

 

 

Belehrung:
Projektentscheidung
Der Antragsteller kann gegen die Entscheidung des Lokalen Lenkungsaus-schusses innerhalb von 30 Kalendertagen nach Bekanntgabe der Entscheidung des Lokalen Lenkungsausschusses schriftlich Beschwerde bei der zuständigen Stelle des KPF-Projektsekretariates einlegen.

Auszahlung
Der Antragsteller kann gegen das Ergebnis der Prüfung des Auszahlungs-antrages innerhalb von 30 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Prüfergebnisses schriftlich Beschwerde bei der zuständigen Stelle des KPF-Projektsekretariates einlegen.

 

 

 

 

Wichtige Dokumente und Unterlagen

1. ANTRAGSTELLUNG

  • Gemeinsames Umsetzungsdokument  (Umsetzungsdokument)
  • Antragstellung online unter: eel.kpf-fmp.eu

  • Pflichtanlagen zum postalischen und elektronischen Antrag für deutsche Antragsteller:

    • Kostenplan (Bem.: ist bereits ist Bestandteil des Online-Antrages)
    • Satzung vom Antragsteller und vom tschechi-schen Partner
    • Vereinsregister-/Handelsregisterauszug vom Antragsteller und vom tschechischen Partner
    • Vertretungsberechtigung vom Antragsteller und vom tschechischem Partner
  • Einwilligungserklärung (für Datenschutz) vom Antragsteller und vom tschechischen Partner

     

    Weiterhin sind Vermerke abzugeben: 

     

    Öffentliche Auftraggeber (Vermerk zum Download):

    Bei Projekten, die eine Vergabe von Leistungen an Dritte erfordern, sind die jeweils nationalen und europäischen vergaberechtlichen Bestimmungen die gesetzlich vorgegeben sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. 

     

    Für den Binnenmarkt relevante öffentliche Aufträge sind bekannt zu machen und unter Beachtung des Diskriminierungs-verbotes (Transparenzpflicht) zu vergeben. Die Entscheidung der Binnenmarktrelevanz obliegt grundsätzlich dem öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der Umstände des Einzelfalls (wenn der Auftrag möglicherweise für Wirtschaftsteilnehmer in anderen Mitgliedstaaten von Interesse sein könnte, z.B. wegen: Auftragsvolumen, Größe und Struktur des Marktes, wirtschaftlicher Gepflogenheiten oder der geografischen Lage des Ortes.

    Alle Angebote bzw. Beschaffung sind nachvollziehbar zu dokumentieren. U.a. der geschätzte Auftragswert, das Ergebnis zur Prüfung der Binnenmarktrelevanz, die recherchierten Anbieter sowie  die Bewertung und Entscheidung zur Auftragserteilung. (Detaillierte Informationen sind im Umsetzungsdokument im Punkt 6.3 zu beachten.)

     

    Nicht öffentliche Auftraggeber (Vermerk zum Download):

    Bei einem Auftragswert ab 1.000 EUR netto ist ein Vergleich der Marktpreise qualifizierter Anbieter durchzuführen und der wirtschaftlichste Anbieter auszuwählen. Mindenstens drei Angebote/Preisvergleiche, z.B. durch eine Internetrecherche, telefonische Anfragen oder Preisvergleiche  aufgrund gängiger Preislisten sind in einem Vermerk zu dokumentieren.

     

2. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT/PUBLIZITÄT in der Umsetzung des Projektes 

Alle Fördermittelempfänger sind verpflichtet die Informations- und Publizitätsvorschriften der EU umzusetzen, u.a. auf die finanzielle Beteiligung der EU hinzuweisen sowie die entsprechenden Logos von der EU, INTERREG V A und der EEL zu veröffentlichen.

Weiterhin wichtig:

  •  

     

    Grundsatz der Mehrsprachigkeit

    Die erstellten Publikationen sind nur dann förderfähig, wenn diese mehrsprachig sind (mindestens in Tschechisch und Deutsch) und das nur in einem Exemplar zusammen. Einsprachige Publikationen sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Das Kriterium der Mehrsprachigkeit im Sinne des KPF-Umsetzungsdokumentes ist auch erfüllt, wenn aufgrund des Umfanges (ab 48 Seiten) und der vorgesehenen Verwendung (z. B. Behindertenführer) es sinnvoll wäre, eine Publikation nur in einer Sprache zu erstellen.  Diese Publikationen müssen aber dennoch, je nach Ausgestaltung der Publikation, Zusammenfassungen zu einzelnen Themen / Kapiteln in der jeweils anderen Landessprache sowie zweisprachige Bildunterschriften enthalten. Zudem ist ein Hinweis aufzunehmen, dass diese Publikation auch in der anderen Sprachfassung vorliegt. Die Anwendung der Ausnahmeregelung ist in der Projektakte zu begründen.

    Broschüren, Flyer, Plakate, Faltblätter und ähnliche Druckdokumente sind von vorstehender Ausnahme ausgeschlossen.

    Auf die Einhaltung der Publizitätsvorschriften ist unbedingt hizuweisen.

     

     

  • Verweise auf die EU-Förderung in Druckerzeugnissen, auf den Websei-ten, in Texten, an Teilnehmer bei Veranstaltungen, an Tagungsunterlagen, TN-Bestätigungen, Bescheinigungen, in Pressemitteilungen und öffentlichen Interwiews, Aufstellen von EU-Flagge, Plakate min. A3 mit Informationen zum Projekt auf Deutsch und Tschechisch (siehe auch S. 6, Punkt 3.4), etc.

  • Logo der Europäischen Union sowie des Förderprogramms INTERREG VA finden Sie hier. Grundsätzlich die "langversion" verwenden.
  • Logo der Euroregion EEL (*JPG) - (*TIF)
  • Schriftzug: "Das Projekt  ...(Projekttitel)... wurde aus Mitteln der Europäischen Union gefördert".

3. ABRECHNUNG

Abzugeben sind alle Abrechnungsunterlagen entsprechend des Zuwendungs-vertrages Punkt 11, in dieser Reihenfolge:

  • Belegliste postalisch und elektronisch; Hinweise zum Ausfüllen sind in der Registerkarte "Ausfüllhilfe Kunde" zu finden
  • Zahlungsnachweise im Original (Handkassebuch, Kontoauszüge) oder beglaubigte Kopien; falls Kontoauszüge ausschließlich online abgerufen werden, dann diese ausdrucken und das Formular zur Akzeptanz von Originalen gleichgestellten Belegen ausgefüllt beifügen
  • Rechnungen/Quittungen/Verträge im Original;
    • Vermerke: nicht öffentliche Auftraggeber bei jeder Kostenposition oder einer Gesamtvergabe an Dritte ab 1.000 EUR netto den Vermerk mit 3 entsprechenden Preisvergleichen/ Angeboten an die jeweilige Rechnung anheften; öffentliche Auftraggeber müssen die nationalen sowie europäischen vergabegesetzlichen Bestimmungen einhalten und ebenfalls Vermerke (u.a. Binnenmarktrelevanz-Prüfung) abgeben
    • Nachweise zur Bestellung/Beauftragung in Form von Briefen, E-Mails bzw. Telefonnotizen beifügen (Angaben in der Belegliste Spalte 6 = Datum, an dem das Wirtschaftsgut bindend bestellt bzw. ein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde)
  • Nachweise zu Einnahmen mit Einzahlungsbelegen (Handkasse/Konto-auszüge im Original)
  • Nachweise zu Publizitätsmaßnahmen (versehen mit lfd.-Nr. der Beleg-liste)
  • Abschlussbericht mit integriertem Auszahlungsantrag (das zweispra-chige Formular ist im Antragstellung-Online-System zu finden).

Hinweis: Für die Umrechnung der Ausgaben, die in einer anderen Währung als EURO getätigt wurden, wird der monatliche Buchungskurs der Europäischen Kommission vom Monat, in dem die Ausgaben der Kontrollinstanz vorgelegt werden, angewandt. Der monatliche Wechselkurs der Europäischen Kommission ist abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/inforeuro/index_de.cfm

 

4. AUSZAHLUNG

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Erstattungsprinzip und ausschließlich nach Vorlage und Prüfung bezahlter Originalrechnungen, beglaubigter Kopien oder gleichwertiger Buchung-/Zahlungsbelege, etc.

 

FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN:

 

 

 

1. Ausgaben für externe Expertisen und Dienstleistungen

Die Ausgaben sind auf folgende Dienstleistungen Dritter beschränkt, die von anderen juristischen oder natürlichen Personen als dem Begünstigten im Rahmen des Kleinprojektes erbracht werden. Sie sind anhand von Belegen nachzuweisen!

Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Maßnahmen:

  • Raummiete
  • Catering / Verpflegung
  • Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen einschließlich Miete für Konferenztechnik
  • Honorare für Referenten und Fachkräfte
  • Künstlerhonorare
  • Reise- und Unterbringungskosten von Teilnehmern; dabei ist es unerheblich, ob der Teilnehmer aus dem Fördergebiet kommt oder nicht
  • Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverstän-digen, Referenten und Dienstleistern, sofern diese Kosten nicht anderweitig erstattungsfähig sind
  • Transportausgaben für Teilnehmergruppen
  • Sachpreise für Wettbewerbe
  • GEMA-Gebühren
  • Ausgaben für Pflichtversicherungen von Teilnehmern bei Veranstaltungen: Veranstaltungshaftpflicht-versicherung und Unfallversicherung.

2. Ausrüstung

Ausrüstungskosten sind direkte Kosten, die die Ausgaben für den Kauf oder die Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, die zwingend für die Durchführung erforderlich sind.

Auf der deutschen Seite sind die Ausgaben auf geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß des Einkommenssteuergesetzes (§6 Absatz 2 EStG) in Höhe von 800 EUR netto beschränkt.

3. Personalausgaben und Büro- sowie Verwaltungsausgaben werden als Pauschale ohne Nachweise/Belege erstattet.

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