Projektförderung
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Förderung des Freistaates Sachsen

1. Internationale Zusammenarbeit

Die Richtlinie ist auf mehrere Förderbereiche mit unterschiedlichen Modlitäten unterteilt:

a) Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in den Euroregionen durch den Freistaat Sachsen

Unter Regionenarbeit bezeichnen wir das Programm des Freistaats Sachsen zur Förderung von Veranstaltungen und Projekten der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ziel ist es, Kontakte zwischen den sächsischen und tschechischen Gemeinden, Vereinen, Schulen etc. innerhalb der Euroregion durch finanzielle Unterstützung zu pflegen und zu intensivieren. Dies betrifft Maßnahmen, die nicht über ein EU-Förderprogramm gefördert werden können.

Die Förderhöhe kann bis zu 4.000 EUR sein.

b) Förderung der interregionalen Zusammenarbeit - Förderung  max. 7.000 EUR

c) Europagedanke - Förderung max. 10.000 EUR

d) Förderung der Zukunftsregion Freistaat Sachsen-Republik Polen-Tschechische Republik - Förderung max. 30.000 EUR

Der Antrag ist mindestens bis zu zwei Monaten vor dem geplanten Beginns des Vorhabens aber spätestens bis zum 28. Februar, einzureichen. Beim Punkt c) muss der Antrag für das Folgejahr bis zum 30. August des laufenden Jahres bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht sein.

Unter anderem können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Erfahrungsaustausche
  • Kultur- und Sportveranstaltungen
  • Begegnungen
  • Herstellung von Informationsmaterial und Publikationen
  • Sprachcamps und Sprachkurse.

Antragsteller können zum Beispiel sein: Kommunalgemeinschaften wie z.B. die sächsischen Euroregionen, Vereine, Verbände, Kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kirchen mit Sitz in der Euroregion.

Die Anträge sind in schriftlicher und elektronischer Form bei der Landesdirektion Chemnitz im Referat 39 einzureichen.

Kontaktdaten:

E-Mail: poststelle@lds.sachsen.de, für die EUROREGION ELBE/LABE zuständige Bearbeiterin ist Frau Petra Hoyer: Tel. 0371 532 10 31, E-Mail: petra.hoyer@lds.sachsen.de

Richtlinie

Antrag

Auszahlungsantrag

(einfacher) Verwendungsnachweis

2.Förderung des Kulturraumes Meißen - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Wesentliche Aufgabe des Kulturraums ist die Förderung regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen (institutionelle Förderung) und Maßnahmen (Projektförderung). So werden die Träger kommunaler Kulturarbeit bei ihren Aufgaben von regionaler Bedeutung, insbesondere bei deren Finanzierung und Koordinierung, unterstützt. Der Kulturraum reicht hierfür Zuwendungen auf der Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes sowie unter Anwendung seiner Förderrichtlinie einschl. Förderschwerpunkten aus.

Weitere Informationen (Richtlinie, Antragsfristen, Antragsformulare, etc.) finden Sie hier.

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