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Straßen + Autobahnen

Eine außerordentliche Bandbreite an Informationen rund um das Thema Straßenverkehr finden Sie auf einem dreisprachigen Internetportal (tschechisch/ deutsch/ englisch) der Tschechischen Republik. Unter anderem erhalten Sie einen Überblick über das Autobahn- und Schnellstraßennetz in Tschechien, über die Höhe der Autobahngebühren, über aktuelle Straßensperrungen und vieles mehr.

  • Winterreifenpflicht

    Pflicht gilt vom 1.11. bis 31.3. auf allen Straßentypen

    Autofahrer müssen sich in Tschechien auf geänderte Vorschriften bezüglich Winterreifen einstellen. Ab dem 1. November gilt bei Glatteis oder geschlossener Schneedecke auf allen Straßentypen Winterreifenpflicht, so die neue Straßenverkehrsordnung (Gesetz zur Straßenordnung Nr. 133/2011 Sb.)
    Die Vorschrift gilt für die gesamten Wintermonate und endet am 31. März. Der Novelle nach müssen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5t auf allen Rädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Dabei darf das Profil nicht weniger als 4 Millimeter betragen. Bei Lkw ist Winterbereifung nur auf der Antriebsachse vorgeschrieben, bei mindestens 6 Millimeter Profil.
    Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 2000 Kronen (rund 80 Euro) rechnen. Bei trockener Fahrbahn wird das Fahren mit Sommerreifen allerdings auch in diesem Zeitraum von der Polizei nicht geahndet. (Quelle: Tschechien online - gp)
    http://www.autoklub.cz/acr/informacezakony/zakony/2011/pdf/0526/konecne_zneni_ucinne-od_01_08_2011.pdf (Originaltext - Änderung auf Seite 40) Bem.: §40a Inkrafttreten am 1. November 2011

  • Was Autofahrer weiter beachten sollten (Quelle: Prager Zeitung Januar/2011):

    Verbandskasten
    Seit 1. Januar 2011 müssen Autofahrer neue Verbandskästen in ihrem Fahrzeug mitführen. Jedoch gilt die Verordnung nur für Fahrzeuge, die in der Tschechischen Republik zugelassen sind. Fahrer, die aus dem Ausland nach Tschechien einreisen, sind also nicht verpflichtet das neue Erste-Hilfe-Set bei sich zu führen.

    Licht
    Seit Juli 2006 müssen Fahrzeuge auch bei Tag mit eingeschaltetem Abblendelicht fahren. Bei Missachtung wird eine Strafe in Höhe von 1.500 bis 2.500 Kronen (CZK) fällig.

    Alkohol
    In Tschechien gilt ein absolutes Alkoholverbot.

    Zuständigkeit
    Wer gegen die tschechische Straßenverordnung verstoßen hat. Ist nicht verpflichtet an Ort und Stelle den Betrag zu begleichen. Wer kein Geld bei sich führt, kann die Zahlung per Überweisung tätigen. Im Rahmen eines Pilotprojektes können Bußgelder auch mit Kreditkarte bezahlt werden. Außerdem ist zu beachten, dass nicht alle Vergehen von der Polizei an Ort und Stelle geahndet werden dürfen, für manche Delikte sind kommunale Behörden oder der Zoll zuständig. Die Polizisten müssen die Vergehen dann jedoch den entsprechenden Behörden melden.

    Zahlen der Strafe vor Ort
    Wenn man die Strafe sofort bezahlen möchte, sollte man darauf achten, dass eine Quittung „B“ ausgestellt wird. Dies gilt auch, wenn die Rechnung nicht bar beglichen werden kann. In jedem Fall muss ein Stempel der Dienststelle ersichtlich sein, auch darf die Unterschrift des Polizisten nicht fehlen.

    Beschlagnahmung des Fahrzeuges/Führerscheins
    In bestimmten Fällen hat die Polizei das Recht, das Fahrzeug respektive den Führerschein zu beschlagnahmen. Dabei handelt es sich um Vergehen, die die Sicherheit und den Betrieb des Verkehrs beeinträchtigen, wie zum Beispiel Alkohol am Steuer. Unfall mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung, Weigerung beim Alkohol- oder Drogentest.

    Höhe der Bußgelder
    3.000 Kronen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um 40 Stundenkilometer innerorts und 50 Stundenkilometer außerhalb der Ortschaft.
    2.500 Kronen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h innerorts, und 30 km/h außerhalb der Ortschaft.
    Das Telefonieren während des Fahrens wird bis zu 2.000 Kronen geahndet.
    Zwischen 10.000 und 20.000 Kronen sowie Fahrverbot für ein halbes Jahr beim Fahren mit Alkohol am Steuer.

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