ARCHIV Euroregion Elbe/Labe: Grenzübertrittstellen
   
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Grenzübertrittstellen

Schengen Abkommen

Am 21.12.2007 traten neben der Tschechischen Republik acht weitere europäische Staaten dem Schengener Abkommen bei. Die bisherige Außengrenze zwischen Deutschland und Tschechien wurde zur Binnengrenze. Damit ergaben sich auch  Ã„nderungen für den Grenzverkehr.

An der tschechisch-deutschen Grenze finden keine stationären Personen- und Warenkontrollen mehr statt, jedoch sind Kontrollen durch die mobilen Einheiten von Bundespolizei und Zoll jederzeit und nicht nur auf den Grenzraum beschränkt möglich.

Es besteht weiterhin die Pflicht seinen Reisepass oder seinen Personalausweis mit sich zu führen.

Des Weiteren gibt es Sonderregelungen für Angehörige von Drittstaaten, die

  1. in der Bundesrepublik Deutschland und/oder
  2. in der Tschechischen Republik und/oder
  3. in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

der Visumspflicht unterliegen.

Bezeichnung

Art

Nutzungsmöglichkeiten

Neurehefeld – Moldava

Straße für Kfz bis 3,5 t

Georgenfeld/Zinnwald - Zadní Cinovec

Wanderweg

Altenberg – Cinovec

Straße für Kfz bis 12 t; Busse

Zinnwald - Cinovec Straße für Kfz bis 3,5 t

Fürstenau – Fojtovice

Wanderweg

Breitenau – Krásný Les

Autobahn A 17/D 8

Bahratal – Petrovice

Straße für Kfz bis 3,5 t; Busse

Rosenthal - Jílové/Sněžník

Wanderweg

Bad Schandau – DÄ›Ä?ín

Eisenbahn

Schöna – Dolní Žleb

Elbradweg

Schöna – Hřensko

Personenfähre

Schöna – Hřensko

Wasserstraße Elbe/Labe

Schöna – Hřensko

Straße für Kfz bis 3,5 t; Busse

Zadní Jetřichovice - Rabensteine

Wanderweg

Niedermühle - VlÄ?í deska

Wanderweg

Hinterhermsdorf - Zadní Doubice

Wanderweg

Weißbachtal – Brtnícký potok

Wanderweg

Hinterhermsdorf – Mikulášovice

Wanderweg

Saupsdorf (Wachberg) - Mikulášovice

Wanderweg

Sebnitz OT Hertigswalde (Waldhaus) – Mikulášovice - Tomášov

Wanderweg

Sebnitz (Forellenschänke) - Mikulášovice – TanÄ?nice

Wanderweg

Sebnitz – Dolní Poustevna

Straße für Kfz bis 3,5 t

Langburkersdorf - Lobendava

Wanderweg

Fußgänger
Radfahrer
Krafträder
Kraftwagen/PKW´s
      Kraftomnibusse
Lastkraftwagen
Eisenbahn
Reiter
Schifffahrt
Behinderte
Skifahrer

Kleiner Grenzverkehr auf Wanderwegen

Grenzgänger können die Grenze grundsätzlich überall überschreiten, sofern sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Grenzübertrittsdokument mit sich führen. Jedoch ist es zum Wohle der Natur und der Umwelt ratsam, dies nur auf ausgeschilderten Wanderwegen zu tun. In einigen Gebiete wie dem Nationalpark Sächsisch-Böhmische Schweiz ist das verlassen der Wanderwege verboten.

Der Betrieb von Fahrrädern mit Hilfsmotor ist auf der sächsischen Seite der Wanderwege aus Umweltschutzgründen nicht zugelassen. Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h dürfen die gemeinsame Staatsgrenze auf den Wanderwegen in die Tschechische Republik nicht überqueren.

Aktuelle Übersicht aller Grenzübergänge in Tschechien finden Sie hier.

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