Kommunalverbände
Vorstellung der zwei Kommunalverbände
Die sächsischen und tschechischen Mitglieder sind in einer Kommunalgemeinschaft bzw. in einem Gemeindeverband als rechtsfähige Vereine organisiert. In diesen Kommunalverbänden sind Städte, Gemeinden und Landkreise der Grenzregionen sowie die sächsische Landeshauptstadt Dresden vertreten. Diese bilden zusammen eine freiwillige grenzübergreifende Interessengemeinschaft.
D-Kommunalgemeinschaft
Die "Kommunalgemeinschaft Euroregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge" e.V repräsentiert die deutsche Seite der Euroregion Elbe/Labe. Dieser gehören die Stadt Dresden, der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Große Kreisstadt Dippoldiswalde an.
Vorstand
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereines zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereines übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Arbeitsausschusses;
- Vorbereitung des Haushaltsplanes und Erstellung des Jahresberichtes.
Präsident:
- Dirk Hilbert, Erster Bürgermeister der Landeshauptstadt Dresden
Vizepräsident:
- Matthias Otto - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vizepräsident:
- Andreas Eggert - Bad Schandau
Geschäftsführer (nicht stimmberechtigt):
- Rüdiger Kubsch, Geschäftsführer der EEL
Arbeitsausschuss
Der Arbeitsauschuss berät und beschließt über wichtige Vereinsangelegenheiten. Er besteht aus den Vorstandsmitgliedern, je einen Vertreter der als Mitglieder eingetragenen Gebietskörperschaften, 4 Mitgliedern der Landeshauptstadt Dresden sowie aus einem Vertreter der weiteren Mitglieder.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertretern der als Mitglieder des Vereins eingetragenen Gebietskörperschaften, Vertretern weiterer Mitglieder und Ehrenmitgliedern ohne Stimmrecht zusammen.
CZ- Gemeindeverband
Auf tschechischer Seite wird die Euroregion Elbe/Labe durch den Gemeindeverband der Euroregion Labe repräsentiert. Mitglieder sind die Städte und Gemeinden der Landkreise Ústà nad Labem, Teplice, Litoměřice und ein Teil des Kreises DÄ›Ä?Ãn.
Rat der Euroregion Labe
Der Rat trifft Entscheidungen
- Im Rahmen der ihm durch das Statut verliehnen Rechte und Pflichten;
- In Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Seine Mitglieder sind gleichzeitig Mitglieder des Rates der Euroregion Elbe/Labe.
Vorsitzender
- N.N.
Erster Stellvertreter:
- Ing. Petr MedáÄ?ek (Bürgermeister von BudynÄ› nad OhÅ™Ã)
Zweiter Stellvertreter:
- Ing. Jiřà AndÄ›l, stv. OB Stadt DÄ›Ä?Ãn
Ratsmitglieder:
Beratende Mitglieder:
- Stanislav Rybák, Stv. Hauptmann
- Oto Neubauer (Kontrollausschuss),
- Mgr. VladimÃr Lipský (Direktor der Euroregion Labe)
Kontrollausschuss:
Hauptaufgaben des Kontrollausschusses sind:
- Kontrolle aller Aktivitäten der Euroregion Labe bezüglich rechtlicher Normen, dem Statut und anderen internen Vorschriften;
- Haushaltskontrolle;
- Bewertung aller Aktivitäten hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, guter Sitten, Prinzipien der fairen Geschäftsführung und Wahrung des guten Namens der Euroregion Labe;
- Erfüllung von Aufgaben die ihm durch den Rat oder die Mitgliederversammlung übertragen wurden;
- Ständige Information des Rates über Ergebnisse der eigenen Tätigkeit und wenn notwendig Empfehlungen zur Ergreifung von Maßnahmen an die Organe der Euroregion Labe;
- Information der Mitgliederversammlung durch den Jahresbericht und bei Bedarf.
Vorsitzender:
- Oto Neubauer (Trmice)
Mitglieder:
- Jiřà Šiller (DubÃ),
Friedensausschuss
Der Friedensausschuss dient der Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern der Euroregion Labe oder anderen Mitgliedern der Mitgliederversammlung.
Er besteht aus drei Mitgliedern, welche von den Streitenden akzeptiert werden und die keine wirtschaftliche, administrativen oder verwandtschaftlichen Beziehungen zu einem der Streitenden unterhalten.
Mitgliederversammlung
Die Generalversammlung setzt sich aus den Vertretern der Mitgliedskommunen, Vertretern anderer Mitglieder sowie nicht stimmberechtigten Ehrenmitgliedern zusammen.
Sie ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
Ihre Aufgaben sind u.a.:
- Genehmigung des Statutes und seiner Änderungen;
- Wahl und Abwahl der Ratsmitglieder und des Kontrollausschusses;
- Beratung und Verabschiedung des Jahresarbeitsplanes.