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Winterreifenpflicht in Tschechien

Pflicht gilt vom 1.11. bis 31.3. auf allen Straßentypen

Autofahrer müssen sich in Tschechien auf geänderte Vorschriften bezüglich Winterreifen einstellen. Ab dem 1. November gilt bei Glatteis oder geschlossener Schneedecke auf allen Straßentypen Winterreifenpflicht, so die neue Straßenverkehrsordnung (Gesetz zur Straßenordnung Nr. 133/2011 Sb.)

Die Vorschrift gilt für die gesamten Wintermonate und endet am 31. März. Der Novelle nach müssen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5t auf allen Rädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Dabei darf das Profil nicht weniger als 4 Millimeter betragen. Bei Lkw ist Winterbereifung nur auf der Antriebsachse vorgeschrieben, bei mindestens 6 Millimeter Profil.

Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 2000 Kronen (rund 80 Euro) rechnen. Bei trockener Fahrbahn wird das Fahren mit Sommerreifen allerdings auch in diesem Zeitraum von der Polizei nicht geahndet. (Quelle: Tschechien online - gp)

http://www.autoklub.cz/acr/informacezakony/zakony/2011/pdf/0526/konecne_zneni_ucinne-od_01_08_2011.pdf (Originaltext - Änderung auf Seite 40) Bem.: §40a Inkrafttretena m 1. November 2011

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