Unterstützung nach dem Hochwasser vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Es können alle Maßnahmen ab dem 14. Juni 2013 gefördert werden, wenn die notwendigen Unterlagen erbracht werden können (Förderverfahren). Gefördert werden Maßnahmen bis zu insgesamt 14 Tagen; sie können in mehrere Zeitblöcke unterteilt werden. Maximal werden 25 Teilnehmende bis 27 Jahre plus 5 Betreuungspersonen (insgesamt 30 Teilnehmende) gefördert. Diese können aus dem gesamten Bundesgebiet kommen. Das Engagement kann in allen Gebieten erfolgen, in denen das Hochwasser im Mai und Juni 2013 Schäden angerichtet hat.
Die Antragstellung muss durch eine juristische Person erfolgen (z. B. ein eingetragener Verein) erfolgen, die gemeinnützige Ziele verfolgt. Für alle Teilnehmenden werden Pauschalen ausbezahlt. Die Höhe der Pauschale ist davon abhängig, ob die Ehrenamtlichen verpflegt wurden, übernachtet haben oder Fahrtkosten zum Einsatzort hatten. Es können jeweils auch nur einzelne Pauschalen beantragt werden.
Weitere Informationen zum Antrag und zu den Pauschalbeträgen finden Sie hier.Deutscher BundesjugendringMühlendamm 310178 Berlin Fon: 030.400 404 00 Fax: 030.400 404 22E-Mail: info@dbjr.de Web: www.dbjr.de
(Quelle: Aktion Zivilcourage e.V.)