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Tschechien ist das einzige Land der EU ohne ein Beamtengesetz

Bei der Ausarbeitung eines Beamtengesetzes haben die Regierungsparteien und die Opposition auch bei ihrer Sitzung im Abgeordnetenhaus am 4. August 2014 sich nicht einigen können. Differenzen bestehen vor allem bezüglich der Schaffung einer Generaldirektion für den öffentlichen Dienst. Während die Koalition diese befürwortet, lehnt die Opposition sie ab. Durch das Beamtengesetz soll die Staatsverwaltung dem Einfluss der Parteien entzogen werden. Der Generaldirektion käme dabei die Aufgabe zu, diese Entpolitisierung zu beaufsichtigen. Die Opposition befürchtet, dass mit der Ernennung des Generaldirektors für sieben Jahre auch weitere Posten in der Staatsverwaltung festgelegt würden. Am Mittwochabend soll das Beamtengesetz erneut besprochen werden. Tschechien ist das einzige Land der EU, das bislang nichtübereinBeamtengesetzverfügt. Die Europäische Kommission hatte dies mehrfach bemängelt und sogar mit einer Kürzung von Fördermitteln gedroht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Krafttreten.(Quelle: Prager Zeitung)

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