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Seminar: EU-geförderte Projekte an der Schnittstelle zum Beihilfenrecht

17. September 2014, Berlin

Nur wer als Verantwortlicher für EU Fonds auch die beihilfenrechtlichen Vorschriften korrekt anwendet, vermeidet die erheblichen Gefahren der Rückforderung von Fördergeldern. Mit diesem Praxisseminar können Sie sich auf Prüfungen durch die Europäische Kommission und den Europäischen Rechnungshof vorbereiten.

Schwerpunkte der Veranstaltung sind:
- Bedeutung der EU-Beihilfenvorschriften für die Strukturfonds
- Wann ist staatliche Förderung eine verbotene Beihilfe?
- Vorbereitung auf Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes
- Wie beuge ich der Rückforderungsgefahr vor?
- Die neuesten Änderungen des EU-Beihilfenrechts
- Ausgewählte Fälle und Stolperfallen – Workshop mit Gruppenarbeit.

Die Veranstaltungsbroschüre finden Sie hier.
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(Quelle:Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht, Berlin)

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