Sachsen ändert Straßenrecht - Radwegebau auf ehemaligen Bahntrassen wird einfacher
Bei Neubau oder Änderung bestimmter nachgeordneter Straßen und Wege, z.B. Rad- und Wanderwege, soll in der Regel die Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine Vorprüfung im Einzelfall ersetzt werden, soweit das Straßenbauvorhaben nicht in einem FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Nationalpark oder Naturschutzgebiet liegt. Aufgrund einer Ergänzung des Sächsischen Naturschutzgesetzes wird es zudem einfacher, ehemalige Bahntrassen als Rad- oder Wanderweg zu nutzen. Bei der Umwidmung von Bahntrassen zu Rad- und Wanderwegen wird künftig davon ausgegangen, dass kein kompensationsfähiger Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt, solange die Flächeninanspruchnahme nicht bzw. nur geringfügig höher ist als bei der Vornutzung.
Quelle:
Landestourismusverband Sachsen e.V. |