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Sachsen ändert Straßenrecht - Radwegebau auf ehemaligen Bahntrassen wird einfacher

Anfang Mai hat das Kabinett zur Änderung des Straßengesetzes, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen und des Sächsischen Naturschutzgesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit den darin vorgesehen Änderungen sollen Bau- und Planungsverfahren für Straßen und Bauvorhaben in Ortsdurchfahrten entlang von Staats- und Kreisstraßen entbürokratisiert und beschleunigt werden.

Bei Neubau oder Änderung bestimmter nachgeordneter Straßen und Wege, z.B. Rad- und Wanderwege, soll in der Regel die Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine Vorprüfung im Einzelfall ersetzt werden, soweit das Straßenbauvorhaben nicht in einem FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Nationalpark oder Naturschutzgebiet liegt. Aufgrund einer Ergänzung des Sächsischen Naturschutzgesetzes wird es zudem einfacher, ehemalige Bahntrassen als Rad- oder Wanderweg zu nutzen. Bei der Umwidmung von Bahntrassen zu Rad- und Wanderwegen wird künftig davon ausgegangen, dass kein kompensationsfähiger Eingriff in Natur und Landschaft vorliegt, solange die Flächeninanspruchnahme nicht bzw. nur geringfügig höher ist als bei der Vornutzung.

Quelle: 

Landestourismusverband Sachsen e.V.
Dresden

 

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