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Projektkostenzuschüsse für Vereine und Verbände (Aktion 2, Maßnahme 3) ausgeweitet
Das Programm »Europa für Bürgerinnen und Bürger«
Die EU-Förderung grenzüberschreitender Kooperationsprojekte von Vereinen und Verbänden (Aktion 2, Maßnahme 3) wurde ausgeweitet:
Die EU-Förderung grenzüberschreitender Kooperationsprojekte von Vereinen und Verbänden (Aktion 2, Maßnahme 3) wurde ausgeweitet:
Die maximale Projektdauer wurde von 12 auf 18 Monate verlängert und der Zuschuss für Produktions- und Realisierungsprojekte erhöht. Der Zuschuss kann bis zu 150.000 Euro betragen, maximal 70% der förderfähigen Kosten. (Quelle: KS EfBB)