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Gesundheit ohne Grenzen – Unterzeichnung des Deutsch-Tschechischen Rettungsdienstabkommens

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und sein tschechischer Amtskollege Leos Heger werden am 4. April 2013 das Rahmenabkommen über eine grenzüberschreitende Zusam-menarbeit im Rettungsdienst zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tschechien in Pilsen unterzeichnen.

Das Abkommen ermöglicht den Einsatz deutscher und tschechischer Rettungskräfte im Grenzgebiet des jeweils anderen Landes und verbessert dadurch deutlich die Unfallversorgung auf beiden Seiten der Grenze. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Ausbau der künftigen Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Ret-tungsdienst.

Im Vordergrund steht das Ziel, Menschen in Notfällen auf beiden Seiten der Grenze schnell und zuverlässig helfen zu können. Das Abkommen wird dazu entsprechende Regelungen für Rettungspersonal und –fahrzeuge, inklusive Hubschraubereinsätze, enthalten. So soll künftig derjenige Rettungsdienst helfen, der dem Unfallort am nächsten ist. Zudem sollen Patienten in die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung gebracht werden, unabhängig davon, auf welcher Seite der Grenze diese sich befindet. Die Qualifikationen des Rettungspersonals werden gegenseitig anerkannt und die Ausrüstungen von Rettungsteams gegenseitig zugelassen. Weitere Einzelheiten zu dem Rahmenabkommen sollen bei der Unterzeichnung vorgestellt werden.

Die EUROREGION ELBE/LABE beschäftigte sich bereits seit einigen Jahren in ihrer Fachgruppe „Katastrophenschutz“ mit Themen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst unterhalb der Schwelle einer Katastrophe. Ein Unfall, der sich im Herbst 2009 in der Grenzstadt Dolní Poustevna unweit des nahe gelegenen Krankenhauses in Sebnitz ereignete und wo ein grenzüberschreitender Rettungseinsatz nach wie vor noch nicht möglich war, intensivierte die Forderung nach einem solchen deutsch-tschechischen Abkommen. Schließlich führte die EUROREGION ELBE/LABE bereits im Juni 2010 im Bezirksamt Ústí einen ersten Workshop „Grenzüberschreitender Rettungsdienst zwischen Deutschland und Tschechien“ durch. Daran anknüpfend und auf der Grundlage des zur Unterzeichnung stehenden Abkommens gilt es jetzt, Einzelheiten der Zusammenarbeit vor Ort zwischen den Rettungsdiensten diesseits und jenseits der Grenze zu vereinbaren und umzusetzen.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern

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