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Fachseminar "Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes – Gelegenheit und Anforderungen an die tschechischen Unternehmen"

Ab Mai 2011 öffnet Deutschland seinen Arbeitsmarkt auch für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedsstaaten.

Die Deutsch-Tschechische IHK lädt am 15.2.2011 zum Fachseminar "Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes – Gelegenheit und Anforderungen an die tschechischen Unternehmen" nach Prag ein.

Ab Mai 2011 öffnet Deutschland seinen Arbeitsmarkt auch für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedsstaaten. Tschechische Arbeitnehmer benötigen keine Arbeits­genehmigung für ihre Arbeit in Deutschland mehr, die inländischen Unternehmen aus bestimmten Segmenten werden bei der Arbeitnehmerentsendung keine Quotenregelung beachten müssen, und auch die Überlassung tschechischer Arbeitnehmer nach Deutschland wird möglich sein. Bei der Nutzung dieser Vorteile wird es jedoch notwendig sein, das deutsche Arbeitsrecht und in Deutschland gültige gesetzliche Anforderungen an Arbeitsbedingungen zu beachten. Ziel dieses Seminars ist es, die Unternehmen rechtzeitig über diese Pflichten zu informieren.

Weitere Informationen zu Programm, Veranstaltungsort, Anmeldung usw. finden Sie hier. (Quelle: DTIHK)

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