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Fachseminar "Forschung und Entwicklung in steuerlichen und buchhalterischen Zusammenhängen"

5. März 2014, Prag

Die Deutsch.Tschechiesche Industrie- und Wirtschaftskammer führt morgen das Fachseminar "Forschung und Entwicklung in steuerlichen und buchhalterischen Zusammenhängen" durch. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer mit realen Möglichkeiten einer Minderung der Steuerpflicht mittels des Abzugs von Ausgaben für Forschung und Entwicklung bekannt zu machen.

Das Einkommensteuergesetz ermöglicht zweierlei steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Einmal als steuerlich absetzbare Aufwendungen und einmal als Abzug von der Steuerbemessungs­grundlage. Viele Steuerpflichtige, die einen Anspruch auf Abzug hätten, nutzen diese bedeutende Form der steuerlichen Ersparnis nicht. Der Grund dafür ist die Vermutung, dass in ihrem Fall keine Forschung und Entwicklung stattfindet.Diese Vermutung ist oft falsch, eine bestimmte Form der Forschung und Entwicklung ist in den meisten Gesellschaften zu finden. (Quelle: DTIHK)

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