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Erziehung zur unternehmerischen Initiative – Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Einreichungstermin 16. April 2012

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der Europäischen Kommisssion soll die Umsetzung von Grundsatz 1 des Small Business Act und der Oslo-Agenda „Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln in Europa“ unterstützt werden.

Zielgruppen  für  die  Maßnahmen  sind  Lehrpersonal und  junge  Menschen  in  Grund-,  Sekundar-  und  Hochschulen.

Gefördert werden folgende Projekte:

  • Schaffung  von   EU-weiten   Modellen  für  Grund-   und   Sekundarschullehrkräfte,  mit   denen   diese  dabei unterstützt  werden  sollen,  Kompetenzen  und  Methoden  dafür  zu  entwickeln,  in  verschiedenen  Unterrichtsfächern  und  Umfeldern  unternehmerisches  Denken  zu  vermitteln.
  • Entwicklung,  Organisation  und  Durchführung  von  Workshops  zur  Aus-  und  Weiterbildung  von  Lehrkräften  in  ganz  Europa,  die  unternehmerisches  Denken  an  Hochschuleinrichtungen  (u.  a.  Universitäten, Wirtschafts-  und  Fachhochschulen)  vermitteln.
  • Einrichtung  einer  europäischen  Online-Plattform  für  Lehrende/Ausbildende  für  den  länderübergreifenden Austausch  bewährter  einschlägiger  Verfahren,  Methoden  und  Unterrichtsmaterialien.
  • Entwicklung  und  Erprobung  eines  gemeinsamen  europäischen  Rahmens  für  Instrumente  und  Indikatoren zur   Bewertung  der   im   Zuge   des   einschlägigen  Unterrichts  von   den   Schülern/Studierenden  erworbenen unternehmerischen  Denkweisen,  Einstellungen  und  Kompetenzen.

Die  eingereichten  Vorschläge  sollten  die  europäische  Integration  und  die  grenzüberschreitende  Zusammenarbeit  fördern.

Zulässig  sind  Anträge  von  Einrichtungen  mit  Rechtspersönlichkeit  und  Sitz  in  einem  der  nachfolgenden Länder:
1.  EU-Mitgliedstaaten,
2.  EWR-Länder:  Liechtenstein  und  Norwegen,
3.  Kandidatenländer:   Kroatien,   ehemalige   jugoslawische   Republik   Mazedonien,   Island,   Montenegro   und Türkei,
4.  Albanien,  Israel  und  Serbien  (am  Programm  für  Wettbewerbsfähigkeit  und  Innovation  (CIP)  teilnehmende Länder).

Die  Antragsteller  müssen  in  einem  transnationalen  Konsortium  mit  artnerorganisationen  aus  mindestens zwei  anderen  Ländern  tätig  sein.
Zusätzlich  gelten  folgende  Vorschriften: Maximaler  Anteil  der  EU-Kofinanzierung  an  den  förderfähigen  Kosten: bis  zu  60 % 

Geplanter  Starttermin  für  die  Projekte:  1.  November  2012
Die  Anträge  sind  bei  der  Kommission  bis  spätestens  16.  April  2012  einzureichen.
Der  vollständige  Text  der  Aufforderung  zur  Einreichung  von  Vorschlägen  sowie  die  Antragsformulare  sind unter  folgender  Adresse  zu  finden:  http://ec.europa.eu/enterprise/funding/index.htm

Die  Anträge  müssen  den  Vorgaben  im  vollständigen  Text  entsprechen. (Quelle: DE  C  22/12  Amtsblatt der Europäischen Union  27.1.2012)

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