Erziehung zur unternehmerischen Initiative – Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der Europäischen Kommisssion soll die Umsetzung von Grundsatz 1 des Small Business Act und der Oslo-Agenda „Erziehung zu unternehmerischem Denken und Handeln in Europa“ unterstützt werden.
Zielgruppen für die Maßnahmen sind Lehrpersonal und junge Menschen in Grund-, Sekundar- und Hochschulen.
Gefördert werden folgende Projekte:
- Schaffung von EU-weiten Modellen für Grund- und Sekundarschullehrkräfte, mit denen diese dabei unterstützt werden sollen, Kompetenzen und Methoden dafür zu entwickeln, in verschiedenen Unterrichtsfächern und Umfeldern unternehmerisches Denken zu vermitteln.
- Entwicklung, Organisation und Durchführung von Workshops zur Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften in ganz Europa, die unternehmerisches Denken an Hochschuleinrichtungen (u. a. Universitäten, Wirtschafts- und Fachhochschulen) vermitteln.
- Einrichtung einer europäischen Online-Plattform für Lehrende/Ausbildende für den länderübergreifenden Austausch bewährter einschlägiger Verfahren, Methoden und Unterrichtsmaterialien.
- Entwicklung und Erprobung eines gemeinsamen europäischen Rahmens für Instrumente und Indikatoren zur Bewertung der im Zuge des einschlägigen Unterrichts von den Schülern/Studierenden erworbenen unternehmerischen Denkweisen, Einstellungen und Kompetenzen.
Die eingereichten Vorschläge sollten die europäische Integration und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern.
Zulässig sind Anträge von Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem der nachfolgenden Länder:
1. EU-Mitgliedstaaten,
2. EWR-Länder: Liechtenstein und Norwegen,
3. Kandidatenländer: Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro und Türkei,
4. Albanien, Israel und Serbien (am Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) teilnehmende Länder).
Die Antragsteller müssen in einem transnationalen Konsortium mit artnerorganisationen aus mindestens zwei anderen Ländern tätig sein.
Zusätzlich gelten folgende Vorschriften: Maximaler Anteil der EU-Kofinanzierung an den förderfähigen Kosten: bis zu 60 %
Geplanter Starttermin für die Projekte: 1. November 2012
Die Anträge sind bei der Kommission bis spätestens 16. April 2012 einzureichen.
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/enterprise/funding/index.htm
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen. (Quelle: DE C 22/12 Amtsblatt der Europäischen Union 27.1.2012)