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Erasmus+: EU-Förderprogramm für Bildung, Jugend und Sport

Das neue EU-Programm ERASMUS+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tritt am 01.01.2014 in Kraft. Es wurde am 03.12.2013 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet.

Welche Regeln Antragsteller von EU-Projekten in diesem Programm beachten müssen, erklärt ein Handbuch. Es gibt Auskunft über die Prioritäten und Fördermöglichkeiten für jede Aktion, liefert technische Informationen zur Beantragung einer Finanzhilfe und zum Auswahlverfahren sowie zu den Vergaberegeln.

Weitere Informationen (Quelle: KS EfBB, Bonn)

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