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Die Europäische Bürgerinitiative

Seit dem 01.04.2012 besteht nach Art. 11 EUV die Europäische Bürgerinitiative (EBI), die es den Unionsbürger/innen ermöglicht, die Europäische Kommission aufzufordern, ein bestimmtes Thema auf die europäische politische Agenda zu setzen. Nach einer erfolgreichen Registrierung der EBI bei der Europäischen Kommission haben die EBI-Verantwortlichen zwölf Monate Zeit, mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürger/innen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten für ihr Anliegen zu sammeln – digital oder auf Papier. Nach deren Einreichung muss sich die EU innerhalb von drei Monaten mit dem Thema der EBI befassen. Die Europäische Kommission muss formell auf die EBI antworten, ein Gesetzgebungsverfahren muss sie aber nicht zwingend einleiten. Derzeit können EU-Bürger/innen u.a. die Initiative New Deal 4 Europe unterstützen, die sich für ein europäisches Sonderprogramm zur nachhaltigen Entwicklung und Beschäftigung einsetzt.

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(Quelle: EfBB Bonn)

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