Deutschland hat den Mindestlohn
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Damit Beschäftigte aus Polen und Tschechien über ihre Ansprüche informiert sind, hat der DGB Bezirk Sachsen im Rahmen der EURES-TriRegio eine Broschüre in deutscher, polnischer und tschechischer Sprache veröffentlicht. Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und die verbindlichen Branchenmindestlöhne haben sowohl ausländische als auch deutsche Beschäftigte, die in Deutschland tätig sind. Dies gilt sowohl für Beschäftigte von Arbeitgebern aus Deutschland als auch aus dem Ausland.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten weiterhin für verbindlich erklärte Branchenmindestlöhne, die in der Regel über 8,50 Euro liegen, aber auch darunter liegen können. Spätestens 2017 müssen auch die Branchenmindestlöhne mindestens 8,50 Euro die Stunde betragen.
Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es noch für Jugendliche, Praktikanten, Auszubildende etc. Die Broschüre enthält die wesentlichen Fragen und Antworten für Beschäftigte aus Polen und Tschechien zur Höhe, Zahlung und Einklagbarkeit des Mindestlohns, zu den Ausnahmen für bestimmte Gruppen sowie die Höhe der Branchenmindestlöhne.
Die Broschüre steht unter www.sachsen.dgb.de zum Download bereit. In gedruckter Form kann sie beim DGB Bezirk Sachsen anna.bernstorf@dgb.de oder bei den DGB-Regionsgeschäftsstellen bestellt werden http://sachsen.dgb.de/uber-uns/regionen
Quelle:
DGB Bezirk Sachsen
Abt. Europäische Regionalpolitik
Interregionaler Gewerkschaftsrat Elbe-Neiße
Meziregionální odborová rada Labe-Nisa
Miedzyregionalna Rada Zwiazkowa Laba-Nysa
Schützenplatz 14
01067 Dresden