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Das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger"

Die Verabschiedung des neuen Bürgerschaftsprogramm durch den Rat der Europäischen Union verzögert sich weiter. Das britische Parlament und die Queen haben dem Verordnungsvorschlag zwar im Januar zugestimmt, dennoch prüft derzeit ein Untersuchungsausschuss, ob sich Großbritannien bei der offiziellen Verabschiedung im Rat enthalten kann. Aufgrund der Rechtsgrundlage (Art. 352) muss das Programm einstimmig im Rat verabschiedet werden. Es ist nicht bekannt, wie lange dieses Verfahren dauern wird.

(Quelle: EfBB Bonn)

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