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Bußgeldbescheid aus dem Europäischen Ausland...??

Seit einem Jahr ermöglichst das Gesetz über internationale Rechtshilfe den deutschen Behörden auch bei Bußgeldbescheiden aus dem europäischen Ausland tätig zu werden.

Neben den üblichen Verstößen im Straßenverkehr müssen in Europa aber auch länderspezifische Vorschriften beachtet werden. Zum Beispiel in Frankreich muss ab Juli ein Alkoholtester mitgeführt werden. In Tschechien kann die Geschwindigkeitsüberschreitung um weniger als 30 Stundenkilometer bis zu 100 Euro kosten. Wegen den nationalen Besonderheiten ist zu empfehlen, sich über diese vor der Anreise im Vorfeld zu informieren (Internet, Reiseführer, Automobilclubs). Sonst können die Verkehrsüberschreitungen teuer werden. (Quelle: Prager Zeitung).

Siehe dazu die Information zum Bußgeld für Verstöße in Tschechien.

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