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AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN - Förderprogramm „Jugend in Aktion“

bis spätestens 8. 10.2010

Diese Aufforderung dient in erster Linie der Unterstützung von Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission — vertreten durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — und Regionen, Kommunen oder europäischen Nichtregierungsorganisationen, die ihre langfristigen Aktionen, Strategien und Programme auf dem Gebiet des nicht-formalen Lernens und der Jugendpolitik weiterentwickeln oder verstärken möchten.

Spezifische Ziele und Prioritäten:

  • die Förderung ihrer Mitwirkung an europäischen Aktivitäten in den Bereichen Jugend und nicht-formale Bildung;
  • die Unterstützung des Ausbaus ihrer Kapazitäten als im Jugendbereich tätige Einrichtungen, die Möglichkeiten der nicht-formalen Bildung für junge Menschen und Jugendbetreuer anbieten;
  • die Förderung der Entwicklung nachhaltiger Netze, den Austausch vorbildlicher Verfahren sowie die Anerkennung nicht-formaler Bildung.

Förderfähige Aktivitäten: 

  • transnationale Jugendbegegnungen;
  • nationale oder transnationale Jugendinitiativen;
  • europäische Freiwilligendienste;
  • Training und Vernetzung.

Die Aktivitätenprogramme müssen zwischen dem 1. April 2011 und dem 1. September 2011 anlaufen. Die Laufzeit der Aktivitätenprogramme darf bis zu 2 Jahre (24 Monate) betragen.

Die Obergrenze für die Kofinanzierung durch die Europäische Union ist pro Projekt auf  50 % der gesamten förderfähigen Kosten festgelegt, wobei der Höchstbetrag der Förderung auf 100 000 EUR begrenzt ist. (Quelle: Amtsblatt der EU 2010/C 164/08)
Nähere Informationen finden Sie hier.

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