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AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN - Förderprogramm „Jugend in Aktion“
bis spätestens 8. 10.2010
Diese Aufforderung dient in erster Linie der Unterstützung von Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission — vertreten durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — und Regionen, Kommunen oder europäischen Nichtregierungsorganisationen, die ihre langfristigen Aktionen, Strategien und Programme auf dem Gebiet des nicht-formalen Lernens und der Jugendpolitik weiterentwickeln oder verstärken möchten.
Diese Aufforderung dient in erster Linie der Unterstützung von Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission — vertreten durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — und Regionen, Kommunen oder europäischen Nichtregierungsorganisationen, die ihre langfristigen Aktionen, Strategien und Programme auf dem Gebiet des nicht-formalen Lernens und der Jugendpolitik weiterentwickeln oder verstärken möchten.
Spezifische Ziele und Prioritäten:
- die Förderung ihrer Mitwirkung an europäischen Aktivitäten in den Bereichen Jugend und nicht-formale Bildung;
- die Unterstützung des Ausbaus ihrer Kapazitäten als im Jugendbereich tätige Einrichtungen, die Möglichkeiten der nicht-formalen Bildung für junge Menschen und Jugendbetreuer anbieten;
- die Förderung der Entwicklung nachhaltiger Netze, den Austausch vorbildlicher Verfahren sowie die Anerkennung nicht-formaler Bildung.
Förderfähige Aktivitäten:
- transnationale Jugendbegegnungen;
- nationale oder transnationale Jugendinitiativen;
- europäische Freiwilligendienste;
- Training und Vernetzung.
Die Aktivitätenprogramme müssen zwischen dem 1. April 2011 und dem 1. September 2011 anlaufen. Die Laufzeit der Aktivitätenprogramme darf bis zu 2 Jahre (24 Monate) betragen.
Die Obergrenze für die Kofinanzierung durch die Europäische Union ist pro Projekt auf 50 % der gesamten förderfähigen Kosten festgelegt, wobei der Höchstbetrag der Förderung auf 100 000 EUR begrenzt ist. (Quelle: Amtsblatt der EU 2010/C 164/08)
Nähere Informationen finden Sie hier.