Aktuelles
Homepage > Aktuelles > Artikelliste > Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit ab dem 01.05.2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit ab dem 01.05.2011

Ab dem 01.05.2011 ist es jedem EU-Bürger, mit Ausnahme Bürgern Rumäniens und Bulgariens, möglich, in Sachsen zu arbeiten.

Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Sachsen ist keine Arbeitserlaubnis mehr notwendig und damit entfällt auch die  Vorrangprüfung. Grundsätzlich genießen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus den EU-Ländern die gleichen Rechte und Pflichten  wie sächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie fallen unter das deutsche  Arbeitsrecht und in die Zuständigkeit  der deutschen Sozialversicherung. Bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen ist  die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab dem 01.05.2011 in alle Branchen möglich. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf inländische und ausländische Unternehmen gleichermaßen angewandt.

Ausführliche Informatioen finden Sie in hier.

Weiter wurde im Rahmen der grenzüberschreitenden Arbeitsmarktpartnerschaft EURES-TriRegio für Grenzgänger im Dreiländereck eine Informationsbroschüre in deutscher, tschechischer und polnischer Sprache veröffentlicht. Sie enthält Grundinformationen zum Arbeitsrecht und zu Fragen der Sozialversicherung im jeweils anderen Land. Die Broschüre ist, solange der Vorrat reicht, bei der Geschäftstelle der EURES-TriRegio, Schützenplatz 14, 01067 Dresden, bei sebastian.klaehn@dgb.de ,erhältlich. Flugblatt und Broschüre in deutscher Sprache können auch unter http://www.dgb-sachsen.de/news/download.htm heruntergeladen werden. Die Broschüre in allen drei Sprachen kann unter www.eures-triregio.eu heruntergeladen werden. (Quelle: DGB Bezirk Sachsen). 

© 2008 WebActive s.r.o.