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Am 27. Februar 1992 wurde der Deutsch-tschechoslowakische Nachbarschaftsvertrag unterzeichnet

Der Vertrag über gute Nachbarschaft von 1992 ist die Grundlage der deutsch-tschechischen Beziehungen. Der Vertrag regelt eine Fülle von Fragen von der Umweltkooperation bis zur Minderheitenpolitik.

Er setzt den Rahmen für eine breitgefächerte Zusammenarbeit und sieht regelmäßige Treffen auf Regierungsebene vor. Der Vertrag wurde am 27. Februar 1992 für Deutschland von dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl, Außenminister Hans-Dietrich Genscher, für die Tschechoslowakei von Staatspräsident Václav Havel und Außenminister Jiří Dienstbier unterschrieben. (Quelle: Botschaft der BRD in Prag)

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