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Aktualisierung des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zum Kleinprojektefonds Ziel 3 / Cíl 3

Die seit langem erwarteten Änderungen im Gemeinsamen Umsetzungsdokument zum Kleinprojektefonds wurden nunmehr durchgeführt. Das geänderte Programmdokument ist am 31.08.2011 in Kraft getreten und ist auf unserer Website zu finden.

Eine weitere Änderung betrifft die Einholung von 3 Preisvergleichen dann, wenn der jeweilige Auftragswert mehr als 500 Euro (netto) – (bisher galt der Grenzwert von 150 Euro) beträgt. Der Auftrag ist an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben (siehe Originaltext Umsetzungsdokument zum Programm Ziel 3/Cíl 3 zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2007-2013 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik, Fassung vom 16.05.2011, Punkt 1.2., Seite 40 auf der Homepage Ziel3/Cíl 3).

Übersicht über die Änderungen im Umsetzungsdokument (UD) für die Kleinprojektefonds Sachsen-Tschechische Republik (UD KPF SN-TR):

• Artikel: 1.1 Rechtsgrundlagen
bisherige Regelung
bisher aufgeführte rechtliche Rahmenbedingungen bleiben bestehen und werden ergänzt

neue Regelung
Ergänzung zu den Rechtsgrundlagen in 1.1 Pkt. 3 Abs. 4.:
„, sowie darüber hinaus des Gemeinsamen Umsetzungsdokuments, des Leitfadens für Förderempfänger und des Leitfadens für Antragsteller mit den nachfolgend normierten ergänzenden bzw. abweichenden Regelungen“. Bemerkung: gilt nur für die tschechische Seite.


• Artikel 5.5.10
bisherige Regelung
„in Höhe von bis zu 15 vom Hundert der förderfähigen Gesamtausgaben“
neue Regelung
„in Höhe von zusammen bis zu 15 vom Hundert der förderfähigen Gesamtausgaben“ . Bemerkung: Ergänzung um das Wort „zusammen“.


• Artikel 5.7 Einnahmen
5.7.1 …
bisherige Regelung
„Die projektbezogenen Einnahmen sind von den förderfähigen Gesamtausgaben abzuziehen“

neue Regelung
5.7.1
„Projektbezogene Einnahmen sind Leistungen, die in Geld oder Geldeswert bestehen und den Kooperationspartnern im Rahmen des Projektes zufließen (insbesondere Leistungen Dritter, Spenden, Sponsoren) bzw. von den Kooperationspartnern erwirtschaftet werden (z. B. Eintrittsgelder, Verkaufserlöse, Teilnehmergebühren, Beiträge, Miete).“

5.7.2
„Projektbezogene Einnahmen, die während der Projektlaufzeit entstehen, sind zur Deckung der im Finanzierungsplan des Projektes veranschlagte Eigenmittel heranzuziehen. Übersteigen die projektbezogenen Einnahmen die Höhe der Eigenmittel, wird der Zuschuss zur Vermeidung einer Überfinanzierung um den überschrittenen Betrag beim jeweiligen Kooperationspartner gekürzt. Die tatsächlich erzielten Einnahmen sind im Rahmen der Artikel-16-Prüfung nachzuweisen.
Übersteigen nach Abschluss des Projektes (Abschlussprüfung) die tatsächlich erzielten projektbezogenen Einnahmen die im Finanzplan veranschlagten Einnahmen nach Ziffer 5.7.1. der jeweiligen Kooperationspartner, ist dies bei der Festsetzung der Höhe des endgültigen Zuschusses des jeweiligen Kooperationspartners zu berücksichtigen. Bei Kooperationspartnern, die eine Beihilfe nach den unter Ziffer 1.1., des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zum Kleinprojektefonds genannten Rechtsgrundlagen erhalten, bleiben die Einnahmen bei der Festsetzung des Anspruchs auf die Höhe des Zuschusses unberücksichtigt.“


•  Artikel 6.5 Prüfung der fachlichen Förderfähigkeit 6.5.13 sowie 12.4.13 (nationaler Teil TR)
bisherige Regelung
„Beinhaltet das Projekt Einnahmen, die von den förderfähigen Ausgaben abzusetzen sind?“

neue Regelung
Beinhaltet das Projekt Einnahmen?


• Artikel 5.3 Höhe der Förderung, 5.3.3 …
bisherige Regelung
bisher keine Regelung im UD

neue Regelung
„Der Eigenanteil am Projekt kann durch Eigenleistungen des Kooperationspartners in Form von Arbeitsleistungen als unbezahlte freiwillige Arbeit mit einer angemessenen Stundenvergütung von max. 8 Euro pro Stunde und/oder Sachleistungen in Höhe von max. 5 von Hundert an den zuschussfähigen Ausgaben erbracht werden. Ausgenommen hiervon sind gemeinnützige Vereine und Verbände, bei denen die Eigenleistung in Höhe von 10 von Hundert an den zuschussfähigen Ausgaben betragen kann.“

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