ARCHIV Euroregion Elbe/Labe: STVO + Notrufnummern
   
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STVO + Notrufnummern

Euroregion Elbe / Labe

Deutschland

Tschechische Republik

Service

Autobahn
km/h

Landstraße
km/h

Orte
km/h

Autobahn
km/h

Landstraße
km/h

Orte
km/h

PKW

130
(Richtwert)

100
(< 2,8 t)

50

130*

90

50

PKW mit Anhänger

80

80

50

80

80

50

LKW und Busse

80
(100)**

80

50

110
(< 3,5 t)

90
(< 3,5 t)

50

LKW mit und ohne Anhänger

80

60
(> 7,5)

50

80
(> 3,5 t)

80
(> 3,5 t)

50

Notrufe

 

 

 

 

Polizei

112

110

112***

158 / 156

Feuerwehr

112

150

Rettungsdienst

112

155

Pannenhilfe

 

0 18 02/ 22 22 22

 

1240, 1230

* bei Stadtautobahn und Schnellstraßen 110 km/h
** Busse mit entsprechender Zulassung
***   Für Ausländer in der Tschechischen Republik ist die 112 als gemeinsame Notrufnummer innerhalb der EU zu empfehlen, da neben der tschechischen Sprache auch Englisch und Deutsch gesprochen wird und der Notruf an die entsprechende Stelle weitergeleitet wird.

Besondere Verkehrsregeln der Tschechischen Republik

  • Ganzjährig müssen alle Fahrzeuge auch am Tage mit eingeschaltetem Tageslicht fahren.
  • Kinder jeden Alters können im PKW auch auf dem vorderen Beifahrersitz mitgenommen werden. Für Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, ist für alle Sitze die Verwendung von Kindersitzen vorgeschrieben. Das gilt auch für Personen im Alter von über 12 bis 18 Jahren, wenn deren Körperhöhe kleiner als 150 cm ist.
  • An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen und Fahrzeugen mit Sonderrechten (Polizei, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht oder Blaulicht und Sirene) den Fußgängern das Ãœberqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und wenn nötig anzuhalten. Fußgänger sollten, wenn möglich, die Straße nur auf Fußgängerüberwegen überqueren.
  • Die Benutzung von Funktelefonen (Handys) durch Fahrzeugführer während der Fahrt ist nur mit einer Freisprechanlage gestattet.
  • Fahrzeuge, die in einem Kreisverkehr fahren, haben Vorfahrt, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen nicht anders geregelt ist.
  • Bemerkt der Fahrer eines Fahrzeuges vor sich eine kritische Situation (z.B. bei einem Verkehrsunfall) und beginnt zu bremsen, muss er das Warnblinklicht einschalten.
  • Endet auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen einer der Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Ãœbergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
  • Die Führer von Krafträdern (Motorräder und Mofas) und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt Schutzhelme auf dem Kopf tragen. Das gilt auch für Fahrradfahrer, die jünger als 15 Jahre sind.
  • Fahrradfahrer dürfen eine Fahrzeugkolonne auch rechts überholen.
  • In Kreuzungen darf ein Fahrzeugführer nicht einfahren, wenn die Verkehrslage es nicht ermöglicht die Kreuzung zu durchfahren und die Fahrt hinter der Kreuzung fortzusetzen, so dass er in der Kreuzung anhalten müsste.
  • Wenn es bei einem Verkehrsunfall keine Verletzte gibt, muss die Polizei nur gerufen werden, wenn der Sachschaden 20.000 Kronen (ca. 800 Euro*) übersteigt, oder wenn sich die beteiligten Fahrzeugführer nicht darauf einigen können, wer den Verkehrsunfall verschuldet hat.
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten (Polizei, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge usw.) haben absolutes Vorfahrtsrecht auch bei nur eingeschaltetem Blaulicht ohne Sirene.

* in Abhängigkeit vom aktuellen Wechselkurs

Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße in Tschechien

Aktuelle Sätze der Bußgelder für Verkehrsverstöße in Tschechien seit 01.01.2011 (Auszug):

· Fahren ohne Abblendlicht
· Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
· Nichtbeachten Verbotszeichen / Gebotszeichen (z. B. Parkverbot)
- bis zu 2.000 KÄ? - ca. 80 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- 1.500 - 2.500 KÄ? - ca. 60 - 100 Euro (im Verwaltungsverfahren*)

· Telefonieren am Steuer
- - 1.000 KÄ? - ca. 40 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- - 1.500 - 2.500 KÄ? - ca. 60 - 100 Euro (im Verwaltungsverfahren*)

· Geschwindigkeitsüberschreitung um weniger als 30 Km/h - innerorts: 20 Km/h
- - 1.000 KÄ? - ca. 40 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- - 1.500 - 2.500 KÄ? - ca. 60 - 100 Euro (im Verwaltungsverfahren*)

· Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 Km/h oder mehr - innerorts: 20 Km/h oder mehr
- - 2.500 KÄ? - ca. 100 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- - 2.500 - 5.000 KÄ? - ca. 100 - 200 Euro (im Verwaltungsverfahren*)

· Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 Km/h oder mehr - innerorts: 40 Km/h oder mehr
- - Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- - 5.000 - 10.000 KÄ? - ca. 200 - 400 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 6 bis 12 Monate Fahrverbot

· Nichtbeachtung Vorfahrt
- - 2.500 KÄ? - ca. 100 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- - 2.500 - 5.000 KÄ? - ca. 100 - 200 Euro (im Verwaltungsverfahren*)

· Verstoß gegen Überholverbot – an Stellen wo laut Gesetz verboten
- - Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- - 5.000 - 10.000 KÄ? - ca. 200 - 400 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 6 bis 12 Monate Fahrverbot

· Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot
· Fahren unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln und Substanzen
- - Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- - 10.000 - 20.000 KÄ? - ca. 400 - 800 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 6 bis 12 Monate Fahrverbot

· Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot oder Fahren unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln und Substanzen – wenn der Zustand des Fahrers nicht mit der Fahreignung vereinbar ist (Fahruntüchtigkeit)
- - Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- - 25.000 – 50.000 KÄ? - ca. 1.000 - 2.000 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 1 bis 2 Jahre Fahrverbot. Mögliche Haftstrafe bis zu 3 Jahren

· Verweigerung einer Atemalkohol-Analyse oder Blutprobe (auf Alkohol oder berauschende Mittel)
· Fahren ohne Führerschein (der Fahrer besitzt keinen Führerschein)

- - Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle nicht möglich
- - 25.000 – 50.000 KÄ? - ca. 1.000 - 2.000 Euro (im Verwaltungsverfahren*), 1 bis 2 Jahre Fahrverbot.

· Fahrer kann keine gültigen Fahrzeugdokumente / Führerschein vorlegen
- - bis zu 5.000 KÄ? - ca. 200 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)
- - bis zu 10.000 KÄ? - ca. 400 Euro (im Verwaltungsverfahren*)

· Befahren einer mautpflichtigen Straße ohne eine gültige Vignette mit Kupon (Vignettenträger)
- - bis zu 5.000 KÄ? - ca. 200 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)

· Missachtung der Winterreifen-Pflicht
- - bis zu 2.500 KÄ? - ca. 100 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)

· Missachtung der Schneeketten-Pflicht
- - bis zu 2.000 KÄ? - ca. 80 Euro (Zahlung der Ordnungsstrafe auf der Stelle)

Die Ordnungsstrafe (bloková pokuta) kann außer in bar auch mit einer Zahlungskarte bezahlt werden – wenn ein Zahlungsterminal zur Verfügung steht. Falls der Fahrer auf der Stelle nicht zahlen kann, aber seinen Verkehrsverstoß erkennt – mit seiner Unterschrift auf dem s. g. blok – kann er das Bußgeld innerhalb von 15 Tagen begleichen.

*) Wenn die Ordnungsstrafe nicht bezahlt wird, geht der Verkehrsverstoß in ein Verwaltungsverfahren über. (Quelle: Czech Tourism, aktuelle Sätze der Bußgelder für Verkehrsverstöße in Tschechien)

Winterreifenpflicht

Pflicht gilt vom 1.11. bis 31.3. auf allen Straßentypen

Autofahrer müssen sich in Tschechien auf geänderte Vorschriften bezüglich Winterreifen einstellen. Ab dem 1. November gilt bei Glatteis oder geschlossener Schneedecke auf allen Straßentypen Winterreifenpflicht, so die neue Straßenverkehrsordnung (Gesetz zur Straßenordnung Nr. 133/2011 Sb.)
Die Vorschrift gilt für die gesamten Wintermonate und endet am 31. März. Der Novelle nach müssen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5t auf allen Rädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Dabei darf das Profil nicht weniger als 4 Millimeter betragen. Bei Lkw ist Winterbereifung nur auf der Antriebsachse vorgeschrieben, bei mindestens 6 Millimeter Profil.
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 2000 Kronen (rund 80 Euro) rechnen. Bei trockener Fahrbahn wird das Fahren mit Sommerreifen allerdings auch in diesem Zeitraum von der Polizei nicht geahndet. (Quelle: Tschechien online - gp)
http://www.autoklub.cz/acr/informacezakony/zakony/2011/pdf/0526/konecne_zneni_ucinne-od_01_08_2011.pdf (Originaltext - Änderung auf Seite 40) Bem.: §40a Inkrafttreten am 1. November 2011

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