Kleinprojektefonds in der Euroregion Elbe/Labe 2014 - 2020
Antragstellung im Online-Verfahren unter: eel.kpf-fmp.eu* verfügbare Mittel Stand 06.12.20219: 377,939 EUR (D-Seite), 289.077 EUR (CZ-Seite) * neue Anträge, 3 Monate vor Projektbeginn, mit sämtlichen Unterlagen sind spätestens 31. Januar 2020einzureichen (Zustellung des Online-Antrages sowie aller Unterlagen per Post)
Schulungstermin zum Abrechnungsverfahren in der Geschäftsstelle der Euroregion noch offen * Gemeinsam zur Vielfalt, Toleranzund viel mehr... |
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Im Rahmen des Kooperationsprogramms zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik (INTERREG V A) gewähren die Euroregionen an der sächsisch-tschechischen Grenze nach Maßgabe des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes Förderungen für Kleinprojekte der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Der Kleinprojektefonds zielt insbesondere auf die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen, den so genannten people-to-people-Projekten ab und soll die grenzübergreifenden Kooperationen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weiter intensivieren. |
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Was ist förderfähig: |
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...und was nicht: |
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Zuwendungsempfänger in Sachsen: |
…und in Tschechien: |
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Fördersatz Die Höhe der Förderung beträgt max. 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro aus EFRE-Mitteln. Der Eigenanteil beträgt mindestens 15 % an den förderfähigen Gesamtausgaben. Bei wiederholten Antragstellung wird der Fördersatz um mindestens 10 % gekürzt. Förderkriterien:
Fördergrenzen Die Gesamtausgaben für ein Kleinprojekt dürfen 30.000 Euro nicht überschreiten. Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben geringer als 3.000 Euro für deutsche Begünstigte und 1.500 Euro für tschechische Begünstigte sind, werden nicht berücksichtigt. |
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Ansprechspartenr für deutsche Antragsteller: |
für tschechische Antragsteller: |
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Viera Richter |
Milada Heinzlová |
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Aktuelle Einreichungstermine - Sitzungen des Lokalen Lenkungsausschusses - Schulung der SAB für erfolgreiche Antragsteller Projektanträge können laufend eingereicht werden, jedoch mindestens 3 Monate vor Projektbeginn. Eine Konsultation mit dem KPF-Sekretariat wird empfohlen.
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Belehrung: Auszahlung |
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Wichtige Dokumente und Unterlagen |
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1. ANTRAGSTELLUNG |
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2. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT/PUBLIZITÄT in der Umsetzung des Projektes |
Alle Fördermittelempfänger sind verpflichtet die Informations- und Publizitätsvorschriften der EU umzusetzen, u.a. auf die finanzielle Beteiligung der EU hinzuweisen sowie die entsprechenden Logos von der EU, INTERREG V A und der EEL zu veröffentlichen. |
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Weiterhin wichtig:
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3. ABRECHNUNG Abzugeben sind alle Abrechnungsunterlagen entsprechend des Zuwendungs-vertrages Punkt 11, in dieser Reihenfolge: |
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Hinweis: Für die Umrechnung der Ausgaben, die in einer anderen Währung als EURO getätigt wurden, wird der monatliche Buchungskurs der Europäischen Kommission vom Monat, in dem die Ausgaben der Kontrollinstanz vorgelegt werden, angewandt. Der monatliche Wechselkurs der Europäischen Kommission ist abrufbar unter: http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/inforeuro/index_de.cfm |
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4. AUSZAHLUNG Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Erstattungsprinzip und ausschließlich nach Vorlage und Prüfung bezahlter Originalrechnungen, beglaubigter Kopien oder gleichwertiger Buchung-/Zahlungsbelege, etc. |
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FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN: |
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1. Ausgaben für externe Expertisen und Dienstleistungen Die Ausgaben sind auf folgende Dienstleistungen Dritter beschränkt, die von anderen juristischen oder natürlichen Personen als dem Begünstigten im Rahmen des Kleinprojektes erbracht werden. Sie sind anhand von Belegen nachzuweisen! Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Maßnahmen:
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2. Ausrüstung Ausrüstungskosten sind direkte Kosten, die die Ausgaben für den Kauf oder die Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, die zwingend für die Durchführung erforderlich sind. Auf der deutschen Seite sind die Ausgaben auf geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß des Einkommenssteuergesetzes (§6 Absatz 2 EStG) in Höhe von 800 EUR netto beschränkt. 3. Personalausgaben und Büro- sowie Verwaltungsausgaben werden als Pauschale ohne Nachweise/Belege erstattet. |